Montag, 22. Juni 2020

Friedenslage am 22.06.2020 (16:30:27)

Zur Diskussion um die russischen Konzeptionen vom nächsten Krieg: Die
Militärdoktrin Russlands, das aktuell gültige Papier, wird vermutlich
gerade fortgeschrieben.

https://rusemb.org.uk/press/2029

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| GENEHMIGT vom Präsidenten
|
| der Russischen Föderation am 25. Dezember 2014 Nr. Pr.-2976
|
| DIE MILITÄRDOKTRINE DER RUSSISCHEN FÖDERATION
|
| I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
|
|
| 1. Die Militärdoktrin der Russischen Föderation (im Folgenden:
| Militärdoktrin) stellt ein System von Auffassungen zu den Vorbereitungen
| für die bewaffnete Verteidigung und zur bewaffneten Verteidigung der
| Russischen Föderation, das offiziell verabschiedet wurde.
|
| 2. Die Militärdoktrin enthält die wichtigsten Bestimmungen der
| Militärpolitik und der militärisch-wirtschaftlichen Unterstützung für
| die Verteidigung des Staates auf der Grundlage der Analyse der
| militärischen Risiken und militärischen Bedrohungen für die Russische
| Föderation und der Interessen ihrer Verbündeten.
|
| 3. Die Rechtsgrundlage der Militärdoktrin besteht aus der Verfassung der
| Russischen Föderation, allgemein anerkannten Grundsätzen und Normen des
| Völkerrechts und internationalen Verträgen der Russischen Föderation im
| Bereich Verteidigung, Rüstungskontrolle und Abrüstung,
| Bundesverfassungsgesetzen, Bundesgesetzen sowie gesetzlichen Rechtsakten
| des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der
| Russischen Föderation.
|
| 4. Die Militärdoktrin berücksichtigt grundlegende Bestimmungen des
| Konzepts der langfristigen sozioökonomischen Entwicklung der Russischen
| Föderation für den Zeitraum bis 2020 sowie der Nationalen
| Sicherheitsstrategie der Russischen Föderation für den Zeitraum bis 2020
| als relevante Bestimmungen des außenpolitischen Konzepts der Russischen
| Föderation die maritime Doktrin der Russischen Föderation für den
| Zeitraum bis 2020, die Entwicklungsstrategie der Arktiszone der
| Russischen Föderation und des Nationalen Sicherheitsschutzes für den
| Zeitraum bis 2020 und andere strategische Planungsdokumente.
|
| 5. Die Militärdoktrin spiegelt die Verpflichtung der Russischen
| Föderation wider, militärische Maßnahmen zum Schutz ihrer nationalen
| Interessen und der Interessen ihrer Verbündeten erst dann zu ergreifen,
| wenn die politischen, diplomatischen, rechtlichen, wirtschaftlichen,
| informativen und anderen gewaltfreien Instrumente erschöpft sind.
|
| 6. Die Bestimmungen der Militärdoktrin sind in den Ansprachen des
| Präsidenten der Russischen Föderation an die Bundesversammlung der
| Russischen Föderation festgelegt und können im Rahmen der strategischen
| Planung im militärischen Bereich (Militärplanung) angepasst werden.
|
| 7. Die Umsetzung der Militärdoktrin erfolgt durch die Zentralisierung
| der Staatsführung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und erfolgt in
| Übereinstimmung mit den Bundesgesetzen und gesetzlichen Gesetzen des
| Präsidenten der Russischen Föderation, der Regierung Russlands
| Föderation und föderale Exekutivbehörden.
|
| 8. Die folgenden Grundbegriffe werden in der Militärdoktrin verwendet:
|
| a) Die militärische Sicherheit der Russischen Föderation (im Folgenden:
| militärische Sicherheit) ist der Sicherheitszustand der lebenswichtigen
| Interessen des Einzelnen, der Gesellschaft und des Staates vor externen
| und internen militärischen Bedrohungen im Zusammenhang mit der Anwendung
| oder der Androhung der Anwendung militärischer Gewalt, bestimmt durch
| das Fehlen einer militärischen Bedrohung oder durch die Fähigkeit, einer
| solchen Bedrohung entgegenzuwirken;
|
| b) Das militärische Risiko ist eine Situation in den zwischenstaatlichen
| oder innerstaatlichen Beziehungen, die durch die Gesamtheit der Faktoren
| gekennzeichnet ist, die unter bestimmten Bedingungen zu einer
| militärischen Bedrohung führen können.
|
| c) Militärische Bedrohung ist eine Situation in den zwischenstaatlichen
| oder innerstaatlichen Beziehungen, die durch die reale Möglichkeit eines
| Ausbruchs eines militärischen Konflikts zwischen gegnerischen Seiten und
| durch ein hohes Maß an Bereitschaft eines bestimmten Staates (einer
| Gruppe von Staaten) oder separatistischer (terroristischer)
| Organisationen gekennzeichnet ist, die auf militärische Gewalt
| zurückgreifen (bewaffnete Gewalt);
|
| d) Militärische Konflikte sind eine Form der Lösung zwischenstaatlicher
| oder innerstaatlicher Widersprüche unter Einsatz militärischer Gewalt
| (der Begriff umfasst alle Arten bewaffneter Konfrontation,
| einschließlich groß angelegter, regionaler und lokaler Kriege und
| bewaffneter Konflikte);
|
| e) bewaffneter Konflikt ist ein bewaffneter Konflikt in begrenztem
| Umfang zwischen Staaten (internationaler bewaffneter Konflikt) oder
| zwischen gegnerischen Seiten im Hoheitsgebiet eines Staates (interner
| bewaffneter Konflikt);
|
| f) lokaler Krieg ist ein Krieg, der begrenzte militärpolitische Ziele
| verfolgt, wenn militärische Aktionen innerhalb der Grenzen der
| kriegführenden Staaten stattfinden und hauptsächlich die Interessen
| (territorial, wirtschaftlich, politisch usw.) dieser Staaten betreffen;
|
| g) Regionalkrieg ist ein Krieg, an dem mehrere Staaten beteiligt sind,
| wenn dieselbe Region von nationalen oder Koalitionsstreitkräften geführt
| wird, in deren Verlauf die Seiten wichtige militärpolitische Ziele
| verfolgen.
|
| h) Großkrieg ist ein Krieg zwischen Koalitionen von Staaten oder großen
| Staaten der Weltgemeinschaft, in dem die Seiten radikale
| militärpolitische Ziele verfolgen. Ein groß angelegter Krieg kann aus
| einer Eskalation eines bewaffneten Konflikts oder eines lokalen oder
| regionalen Krieges resultieren und eine erhebliche Anzahl von Staaten
| aus verschiedenen Regionen der Welt betreffen. Es würde die
| Mobilisierung aller verfügbaren physischen Ressourcen und die geistige
| Stärke der teilnehmenden Staaten erfordern;
|
| i) Militärpolitik ist die Tätigkeit des Staates, die darauf abzielt, die
| Verteidigung zu organisieren und durchzuführen und die Sicherheit der
| Russischen Föderation sowie die Interessen ihrer Verbündeten
| aufrechtzuerhalten,
|
| j) Die militärische Organisation des Staates (im Folgenden: militärische
| Organisation) ist ein Komplex aus staatlicher Verwaltung und
| militärischen Kommando- und Kontrollorganen, den Streitkräften der
| Russischen Föderation, anderen Truppen, Militäreinheiten und
| Körperschaften (im Folgenden: Streitkräfte, andere Truppen und
| Körperschaften) ) die ihre Grundlage bilden und ihre Aktivitäten mit
| militärischen Methoden sowie dem verteidigungsindustriellen Komplex des
| Landes ausführen und deren gemeinsame Aktivitäten darauf abzielen, die
| bewaffnete Verteidigung vorzubereiten und die bewaffnete Verteidigung
| der Russischen Föderation durchzuführen;
|
| k) Militärplanung ist eine Identifizierung des Verfahrens und der
| Methoden zur Erreichung von Zielen und zur Erfüllung von Aufgaben im
| Zusammenhang mit der Entwicklung der Militärorganisation, dem Aufbau und
| der Entwicklung der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften,
| ihrer Beschäftigung und der Bereitstellung umfassender Unterstützung ;
|
| l) Die Mobilisierungsbereitschaft der Russischen Föderation ist die
| Fähigkeit der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften, der
| Wirtschaft des Staates sowie der Verwaltungsbehörden der Bundesländer
| der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, der lokalen
| Regierungen und Organisationen, die Mobilisierungspläne durchzuführen;
|
| m) Das System der nichtnuklearen Abschreckung ist ein Komplex aus
| außenpolitischen, militärischen und militärtechnischen Maßnahmen, die
| darauf abzielen, eine Aggression gegen die Russische Föderation mit
| nichtnuklearen Mitteln zu verhindern.
|
|
| II. MILITÄRRISIKEN UND MILITÄRBEDROHUNGEN GEGENÜBER DER RUSSISCHEN
| FÖDERATION
|
|
| 9. Die gegenwärtige Entwicklung der Welt ist gekennzeichnet durch die
| Stärkung des globalen Wettbewerbs, Spannungen in verschiedenen Bereichen
| der zwischenstaatlichen und interregionalen Interaktion, Rivalität
| proklamierter Werte und Entwicklungsmodelle, Instabilität der Prozesse
| der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung auf globaler Ebene und
| regionale Ebenen vor dem Hintergrund der allgemeinen Komplikation der
| internationalen Beziehungen. Es gibt eine schrittweise Umverteilung des
| Einflusses zugunsten neuer Zentren des Wirtschaftswachstums und der
| politischen Anziehungskraft.
|
| 10. Viele regionale Konflikte bleiben ungelöst. Es besteht eine
| anhaltende Tendenz zu einer Lösung mit Gewalt, auch in Regionen an der
| Grenze zur Russischen Föderation. Die bestehende internationale
| Sicherheitsarchitektur (System) gewährleistet nicht für alle Staaten die
| gleiche Sicherheit.
|
| 11. Es besteht die Tendenz, die militärischen Risiken und militärischen
| Bedrohungen auf den Informationsraum und die innere Sphäre der
| Russischen Föderation zu verlagern. Gleichzeitig nehmen in einer Reihe
| von Bereichen die militärischen Risiken der Russischen Föderation zu,
| obwohl die Auslösung eines groß angelegten Krieges gegen die Russische
| Föderation weniger wahrscheinlich wird.
|
| 12. Die wichtigsten externen militärischen Risiken sind:
|
| a) Aufbau des Machtpotentials der Organisation des Nordatlantikvertrags
| (NATO) und Ausstattung der NATO mit globalen Funktionen, die unter
| Verstoß gegen die Regeln des Völkerrechts ausgeführt werden, wodurch die
| militärische Infrastruktur der NATO-Mitgliedstaaten nahe an die Grenzen
| der Russischen Föderation gebracht wird, auch durch weiteren Ausbau der
| Allianz;
|
| b) Destabilisierung der Situation in einzelnen Staaten und Regionen und
| Untergrabung der globalen und regionalen Stabilität;
|
| c) Einsatz (Aufbau) von militärischen Kontingenten ausländischer Staaten
| (Staatengruppen) in den Gebieten der an die Russische Föderation und
| ihre Verbündeten angrenzenden Staaten sowie in angrenzenden Gewässern,
| auch um politischen und militärischen Druck auf die Russische Föderation
| auszuüben ;
|
| d) Einrichtung und Einsatz strategischer Raketenabwehrsysteme, die die
| globale Stabilität untergraben und das etablierte Kräfteverhältnis im
| Zusammenhang mit Nuklearraketen verletzen, Umsetzung des globalen
| Streikkonzepts, Absicht, Waffen im Weltraum zu platzieren, sowie Einsatz
| strategischer nichtnuklearer Systeme von hochpräzisen Waffen;
|
| e) Gebietsansprüche gegen die Russische Föderation und ihre Verbündeten
| und Eingriffe in ihre inneren Angelegenheiten;
|
| f) Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Raketen und
| Raketentechnologien;
|
| g) Verletzung internationaler Abkommen durch einzelne Staaten sowie
| Nichteinhaltung zuvor geschlossener internationaler Verträge im Bereich
| Waffenverbot, -beschränkung und -reduzierung;
|
| h) Anwendung militärischer Gewalt in den Gebieten von Staaten, die an
| die Russische Föderation und ihre Verbündeten angrenzen, unter Verstoß
| gegen die Charta der Vereinten Nationen und andere Normen des
| Völkerrechts; i) Existenz (Entstehung) von Plätzen (seats) bewaffneter
| Konflikte und Eskalation solcher Konflikte in den Gebieten der an die
| Russische Föderation und ihre Verbündeten angrenzenden Staaten;
|
| j) wachsende Bedrohung durch globalen Extremismus (Terrorismus) und
| seine neuen Erscheinungsformen unter den Bedingungen einer unzureichend
| wirksamen internationalen Zusammenarbeit zur Terrorismusbekämpfung,
| reale Bedrohung durch terroristische Handlungen durch den Einsatz
| radioaktiver und giftiger chemischer Wirkstoffe, Ausweitung der
| grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, vor allem illegaler
| Waffen und Drogenhandel
|
| k) Existenz (Entstehung) von Plätzen (seats) interethnischer und
| interkonfessioneller Spannungen, Aktivitäten radikaler internationaler
| bewaffneter Gruppierungen und internationaler privater
| Militärunternehmen in Gebieten neben der Staatsgrenze der Russischen
| Föderation und den Grenzen ihrer Verbündeten sowie territoriale
| Widersprüche und Aufschwung des Separatismus und Extremismus in einigen
| Regionen der Welt;
|
| l) Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien für
| militärpolitische Zwecke, um Maßnahmen zu ergreifen, die dem Völkerrecht
| zuwiderlaufen, gegen Souveränität, politische Unabhängigkeit,
| territoriale Integrität der Staaten gerichtet sind und eine Bedrohung
| für den internationalen Frieden, die Sicherheit sowie die globale und
| regionale Stabilität darstellen ;;
|
| m) Schaffung von Regimen, deren Politik die Interessen der Russischen
| Föderation in den an die Russische Föderation angrenzenden Staaten
| bedroht, unter anderem durch den Sturz legitimer staatlicher
| Verwaltungsorgane; n) subversive Operationen von Sonderdiensten und
| Organisationen ausländischer Staaten und deren Koalitionen gegen die
| Russische Föderation.
|
| 13. Die wichtigsten internen militärischen Risiken sind:
|
| a) Aktivitäten zur gewaltsamen Änderung des Verfassungssystems der
| Russischen Föderation; Destabilisierung der innenpolitischen und
| sozialen Situation im Land; Störung des Funktionierens staatlicher
| Verwaltungsorgane, wichtiger staatlicher und militärischer Einrichtungen
| sowie der Informationsinfrastruktur der Russischen Föderation;
|
| b) Aktivitäten terroristischer Organisationen und Einzelpersonen, die
| darauf abzielen, die Souveränität zu untergraben und die Einheit und
| territoriale Integrität der Russischen Föderation zu verletzen;
|
| c) subversive Informationsaktivitäten gegen die Bevölkerung,
| insbesondere gegen junge Staatsbürger, die darauf abzielen, historische,
| spirituelle und patriotische Traditionen im Zusammenhang mit der
| Verteidigung des Mutterlandes zu untergraben;
|
| d) provozieren interethnische und soziale Spannungen, Extremismus,
| Aufrühren von ethnischem und religiösem Hass oder Feindschaft.
|
| 14. Die wichtigsten militärischen Bedrohungen sind:
|
| a) drastische Verschärfung der militärpolitischen Situation
| (zwischenstaatliche Beziehungen) und Schaffung von Bedingungen für die
| Anwendung militärischer Gewalt;
|
| b) Behinderung des Betriebs staatlicher Regierungs- und Militärkommandos
| und -kontrollen der Russischen Föderation, Störung des Funktionierens
| ihrer strategischen Nuklearstreitkräfte, Raketenwarnsysteme, Systeme zur
| Überwachung des Weltraums, Speicher von Nuklearmunition,
| Kernenergieanlagen, Nuklearanlagen, Einrichtungen der chemischen,
| pharmazeutischen und medizinischen Industrie sowie andere potenziell
| gefährliche Einrichtungen;
|
| c) Schaffung und Ausbildung illegaler bewaffneter Formationen und ihrer
| Aktivitäten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation oder in den
| Hoheitsgebieten ihrer Verbündeten;
|
| d) Demonstration militärischer Gewalt im Rahmen von Übungen in den
| Gebieten von Staaten, die an die Russische Föderation oder ihre
| Verbündeten angrenzen;
|
| e) Intensivierung der Aktivitäten der Streitkräfte einzelner Staaten
| (Staatengruppen) mit teilweiser oder vollständiger Mobilisierung und
| Verlagerung der Regierungs- und militärischen Kommando- und
| Kontrollorgane dieser Staaten auf das Funktionieren unter
| Kriegsbedingungen.
|
| 15. Charakteristische Merkmale und Besonderheiten aktueller
| militärischer Konflikte sind:
|
| a) integrierter Einsatz militärischer Gewalt und politischer,
| wirtschaftlicher, informativer oder anderer nichtmilitärischer
| Maßnahmen, die unter breiter Nutzung des Protestpotenzials der
| Bevölkerung und der Spezialeinheiten durchgeführt werden;
|
| b) massiver Einsatz von Waffen und militärischen Ausrüstungssystemen,
| hochpräzisen und Hyperschallwaffen, Mitteln der elektronischen
| Kriegsführung, Waffen, die auf neuen physikalischen Prinzipien beruhen
| und hinsichtlich Wirksamkeit, Informations- und Kontrollsystemen mit
| Atomwaffen vergleichbar sind, sowie Drohnen und autonome Seefahrzeuge,
| geführte Roboterwaffen und militärische Ausrüstung;
|
| c) gleichzeitigen Druck auf den Feind im gesamten Gebiet des Feindes im
| globalen Informationsraum, Luftraum und Weltraum zu Land und zu Wasser
| auszuüben;
|
| d) ein selektiver Ansatz, der Einrichtungen, schnellen Truppen
| (Streitkräften) und Feuermanövern )fire maneuver) großen Schaden zufügt,
| Einsatz verschiedener mobiler Gruppen von Truppen (Streitkräften);
|
| e) Verkürzung der Zeiträume, die für die Vorbereitung der Durchführung
| militärischer Operationen erforderlich sind;
|
| f) verstärkte Zentralisierung und Computerisierung des Kommandos und der
| Kontrolle von Truppen und Waffen infolge des Übergangs von einem streng
| vertikalen System des Kommandos und der Kontrolle zu global vernetzten
| computergestützten Systemen des Kommandos und der Kontrolle von Truppen
| (Streitkräften) und Waffen;
|
| g) Einrichtung einer ständigen Zone militärischer Operationen in den
| Gebieten der Konfliktparteien;
|
| h) Teilnahme an militärischen Operationen irregulärer Militärformationen
| und privater Militärunternehmen;
|
| i) Verwendung indirekter und asymmetrischer Operationsmethoden;
|
| j) Einsatz von politischen Kräften und öffentlichen Vereinigungen, die
| aus dem Ausland finanziert und geleitet werden.
|
| 16. Atomwaffen bleiben ein wichtiger Faktor, um den Ausbruch nuklearer
| militärischer Konflikte zu verhindern, bei denen konventionelle Waffen
| eingesetzt werden (Großkrieg oder regionaler Krieg).
|
|
| III. MILITÄRPOLITIK DER RUSSISCHEN FÖDERATION
|
|
| 17. Hauptaufgaben der Militärpolitik der Russischen Föderation werden
| vom Präsidenten der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit der
| Bundesgesetzgebung, der Nationalen Sicherheitsstrategie der Russischen
| Föderation für den Zeitraum bis 2020 und der Militärdoktrin festgelegt.
|
| 18. Die Militärpolitik der Russischen Föderation zielt darauf ab,
| militärische Konflikte abzuschrecken und zu verhindern, die militärische
| Organisation sowie die Formen und Methoden der Beschäftigung der
| Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften zu verbessern und die
| Mobilisierungsbereitschaft zu verbessern, um die Verteidigung und
| Sicherheit der Russischen Föderation zu gewährleisten sowie die
| Interessen seiner Verbündeten.
|
|
| Aktivitäten der Russischen Föderation, um militärische Konflikte
| abzuschrecken und zu verhindern
|
|
| 19. Die Russische Föderation stellt die ständige Bereitschaft der
| Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften zur Abschreckung und
| Verhinderung militärischer Konflikte sowie zur bewaffneten Verteidigung
| der Russischen Föderation und ihrer Verbündeten gemäß den Normen des
| Völkerrechts und den internationalen Verträgen der Russischen Föderation
| sicher.
|
| 20. Die Verhinderung eines nuklearen Militärkonflikts sowie anderer
| militärischer Konflikte ist die Grundlage der Militärpolitik der
| Russischen Föderation.
|
| 21. Hauptaufgaben der Russischen Föderation im Hinblick auf die
| Abschreckung und Verhinderung militärischer Konflikte sind:
|
| a) Bewertung und Prognose der Entwicklung der militärischen und
| politischen Situation auf globaler und regionaler Ebene sowie des
| Zustands der zwischenstaatlichen Beziehungen im militärpolitischen
| Bereich unter Einsatz moderner technischer Mittel und
| Informationstechnologien;
|
| b) potenzielle militärische Risiken und militärische Bedrohungen durch
| politische, diplomatische und andere nichtmilitärische Mittel zu
| neutralisieren;
|
| c) Aufrechterhaltung der globalen und regionalen Stabilität und des
| nuklearen Abschreckungspotenzials auf einem ausreichenden Niveau;
|
| d) Aufrechterhaltung des vorgegebenen Niveaus der Kampfbereitschaft der
| Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften;
|
| e) Aufrechterhaltung der Mobilisierungsbereitschaft (-fähigkeit; HL) der
| russischen Wirtschaft, der Behörden, der lokalen Regierungen und
| Organisationen in den relevanten Zuständigkeitsbereichen auf einem
| Niveau, das erforderlich ist, um ihren Betrieb in Kriegszeiten
| sicherzustellen;
|
| f) die Bemühungen von Staat, Gesellschaft und Einzelpersonen zur
| Verteidigung der Russischen Föderation zu vereinen; Entwicklung und
| Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Wirksamkeit der
| militärpatriotischen Erziehung der russischen Bürger und ihrer
| Vorbereitung auf den Militärdienst;
|
| g) daran zu arbeiten, die Zahl der Partnerstaaten zu erhöhen und die
| Zusammenarbeit mit ihnen auf der Grundlage gemeinsamer Interessen im
| Bereich der internationalen Sicherheit gemäß den Bestimmungen der Charta
| der Vereinten Nationen sowie allgemein anerkannten Normen und Regeln des
| Völkerrechts zu fördern als internationale Verträge der Russischen
| Föderation und um die Zusammenarbeit mit BRICS-Ländern (Brasilien,
| Russland, Indien, China und Südafrika) auszudehnen;
|
| h) das System der kollektiven Sicherheit im Rahmen der Organisation des
| Vertrags über kollektive Sicherheit (CSTO)[1] zu stärken und sein Potenzial
| auszubauen; Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der
| internationalen Sicherheit im Rahmen der Gemeinschaft Unabhängiger
| Staaten (GUS), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
| Europa (OSZE) und der Shanghai Cooperation Organization (SCO); mit der
| Republik Abchasien und der Republik Südossetien zusammenzuarbeiten, um
| eine gemeinsame Verteidigung und Sicherheit zu gewährleisten; einen
| gerechten Dialog über europäische Sicherheitsfragen mit der Europäischen
| Union und der NATO aufrechtzuerhalten; Förderung der Schaffung eines
| neuen Sicherheitsmodells auf der Grundlage kollektiver
| Nichtblockprinzipien in der Region Asien-Pazifik;
|
| i) Einhaltung internationaler Verträge der Russischen Föderation im
| Bereich der Begrenzung und Reduzierung von Atomwaffen;
|
| j) Abschluss und Umsetzung von Vereinbarungen im Bereich der
| konventionellen Rüstungskontrolle sowie Umsetzung vertrauensbildender
| Maßnahmen;
|
| k) Schaffung von Mechanismen für eine für beide Seiten vorteilhafte
| bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
| potenzieller Raketenbedrohungen, gegebenenfalls einschließlich der
| Schaffung gemeinsamer Raketenabwehrsysteme mit russischer Beteiligung
| auf nuklearer Basis;
|
| l) den Versuchen einiger Staaten oder Staatengruppen zu widerstehen,
| militärische Überlegenheit durch den Einsatz strategischer
| Raketenabwehrsysteme, die Platzierung von Waffen im Weltraum oder den
| Einsatz strategischer nichtnuklearer hochpräziser Waffensysteme zu
| erreichen;
|
| m) Förderung des Abschlusses eines internationalen Vertrags zur
| Verhinderung der Platzierung von Waffen jeglicher Art im Weltraum;
|
| n) im Rahmen der Vereinten Nationen Regulierungsbestimmungen zu
| erlassen, um die sichere Durchführung von Weltraumaktivitäten zu regeln,
| einschließlich der Sicherheit von Weltraumoperationen im allgemeinen
| technischen Sinne;
|
| o) Stärkung des Potenzials der Russischen Föderation im Bereich der
| Überwachung von Objekten und Ereignissen im erdnahen Weltraum,
| einschließlich des Mechanismus der internationalen Zusammenarbeit in
| diesem Bereich;
|
| p) Teilnahme an internationalen friedenserhaltenden Aktivitäten, auch
| unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und im Rahmen der
| Zusammenarbeit mit internationalen (regionalen) Organisationen;
|
| q) Entwicklung und Annahme eines internationalen Mechanismus zur
| Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens über das Verbot der
| Entwicklung, Herstellung und Lagerung von bakteriologischen
| (biologischen) und Toxinwaffen sowie über deren Zerstörung;
|
| r) sich an der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu beteiligen;
|
| s) Schaffung von Bedingungen zur Verringerung des Risikos des Einsatzes
| von Informations- und Kommunikationstechnologien für militärpolitische
| Zwecke, um Maßnahmen zu ergreifen, die gegen das Völkerrecht verstoßen,
| gegen Souveränität, politische Unabhängigkeit oder territoriale
| Integrität von Staaten gerichtet sind oder den internationalen Frieden
| und die internationale Sicherheit bedrohen, und global und regionale
| Stabilität.
|
|
|
| Einsatz der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften und ihre
| Hauptaufgaben in Friedenszeiten unter den Bedingungen einer drohenden
| Aggression und in Kriegszeiten
|
|
| 22. Die Russische Föderation hat das legitime Recht, die Streitkräfte,
| andere Truppen und Körperschaften einzusetzen, um Aggressionen gegen
| sich selbst und / oder ihre Verbündeten abzuwehren und den vom
| UN-Sicherheitsrat oder einer anderen kollektiven Sicherheitsbehörde
| beschlossenen Frieden aufrechtzuerhalten (wiederherzustellen) sowie zum
| Schutz seiner Bürger im Ausland gemäß den allgemein anerkannten
| Grundsätzen und Normen des Völkerrechts und den internationalen
| Verträgen der Russischen Föderation.
|
| 23. In Friedenszeiten werden die Streitkräfte, andere Truppen und
| Körperschaften auf Beschluss des Präsidenten der Russischen Föderation
| nach dem in der Bundesgesetzgebung vorgeschriebenen Verfahren
| eingesetzt. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen werden sie auf
| der Grundlage einer zeitnahen und ständigen Bewertung der militärischen,
| politischen und strategischen Situation energisch, zielgerichtet und auf
| integrierte Weise eingesetzt.
|
| 24. Die Russische Föderation betrachtet einen bewaffneten Angriff auf
| einen Mitgliedstaat des Unionsstaats [Russlands und Weißrusslands] oder
| Maßnahmen, bei denen militärische Gewalt gegen diesen Staat angewendet
| wird, als Aggression gegen den Unionsstaat und ergreift
| Vergeltungsmaßnahmen .
|
| 25. Die Russische Föderation betrachtet einen bewaffneten Angriff auf
| einen CSTO-Mitgliedstaat als Aggression gegen alle CSTO-Mitgliedstaaten
| und ergreift Maßnahmen gemäß dem Vertrag über kollektive Sicherheit.
|
| 26. Im Rahmen strategischer abschreckender Maßnahmen sieht die Russische
| Föderation den Einsatz hochpräziser Waffen vor.
|
| 27. Die Russische Föderation behält sich das Recht vor, Atomwaffen als
| Reaktion auf den Einsatz von Atomwaffen und anderen Arten von
| Massenvernichtungswaffen gegen sie und / oder ihre Verbündeten sowie im
| Falle einer Aggression mit dem Einsatz konventioneller Waffen gegen die
| Russische Föderation einzusetzen, wenn die Existenz (very existence) des
| Staates gefährdet ist.
|
| Die Entscheidung über den Einsatz von Atomwaffen trifft der Präsident
| der Russischen Föderation.
|
| 28. Die Tätigkeiten zur Erfüllung der Aufgaben, die den
| Zielstreitkräften (aimed forces), anderen Truppen und Körperschaften
| übertragen wurden, werden gemäß dem Verteidigungsplan der Russischen
| Föderation, den Dekreten des Präsidenten der Russischen Föderation, den
| Anordnungen und Anweisungen des Oberbefehlshabers der Streitkräfte der
| Russischen Föderation sowie andere gesetzliche Gesetze der Russischen
| Föderation und strategische Verteidigungsplanungsdokumente organisiert
| und durchgeführt.
|
| 29. Die Russische Föderation stellt den CSTO-Friedenstruppen
| militärische Kontingente zur Verfügung, um an friedenserhaltenden
| Operationen teilzunehmen, wie vom CSTO-Rat für kollektive Sicherheit
| beschlossen. Die Russische Föderation stellt auch militärische
| Kontingente für die CSTO Collective Rapid Reaction Forces und die
| Collective Rapid Deployment Forces der zentralasiatischen kollektiven
| Sicherheitsregion bereit, um unverzüglich auf militärische Bedrohungen
| für die CSTO-Mitgliedstaaten zu reagieren und andere vom CSTO Collective
| Security Council zugewiesene Aufgaben zu erfüllen.
|
| 30. Die Russische Föderation stellt Militärkontingente für
| friedenserhaltende Operationen zur Verfügung, die von den Vereinten
| Nationen oder der GUS gemäß dem in den Bundesgesetzen und
| internationalen Verträgen der Russischen Föderation festgelegten
| Verfahren angeordnet wurden.
|
| 31. Die Streitkräfte der Russischen Föderation können außerhalb des
| Landes eingesetzt werden, um die Interessen der Russischen Föderation
| und ihrer Bürger zu schützen und den internationalen Frieden und die
| internationale Sicherheit gemäß den allgemein anerkannten Grundsätzen
| und Normen des Völkerrechts sowie den internationalen Verträgen der
| Russischen Föderation zu wahren Russische Föderation und die
| Bundesgesetzgebung.
|
| 32. Die Hauptaufgaben der Streitkräfte, anderer Truppen und
| Körperschaften in Friedenszeiten sind:
|
| a) Schutz der Souveränität, der territorialen Integrität der Russischen
| Föderation und der Unverletzlichkeit ihres Territoriums;
|
| b) Gewährleistung einer strategischen (nuklearen und nichtnuklearen)
| Abschreckung, einschließlich der Verhütung militärischer Konflikte;
|
| c) Aufrechterhaltung der Zusammensetzung, des Kampfzustands und der
| Mobilisierungsbereitschaft sowie der Ausbildung der strategischen
| Nuklearstreitkräfte und ihrer Unterstützungskräfte und -einrichtungen
| sowie der Kommando- und Kontrollsysteme auf einem Niveau, das die
| Zufügung eines inakzeptablen Schadens für einen Angreifer in irgendeinem
| Fall garantiert Lage;
|
| d) Sicherstellung einer rechtzeitigen Warnung des Oberbefehlshabers der
| Streitkräfte der Russischen Föderation vor einem Luft- oder
| Weltraumangriff sowie Benachrichtigung der öffentlichen und
| militärischen Behörden und Truppen über militärische Risiken und
| militärische Bedrohungen;
|
| e) die Fähigkeit der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften
| aufrechtzuerhalten, rechtzeitig Gruppierungen von Truppen (Kräften)
| entlang kritischer strategischer Achsen einzusetzen und ihre
| Kampfbereitschaft sicherzustellen;
|
| f) Gewährleistung der Luft- und Raumfahrtverteidigung der kritischen
| Einrichtungen der Russischen Föderation sowie der Bereitschaft, Luft-
| und Weltraumangriffen entgegenzuwirken;
|
| g) im strategischen Weltraumgebiet Orbitalgruppen von Raumfahrzeugen
| einzusetzen und zu unterhalten, um die Aktivitäten der Streitkräfte zu
| unterstützen;
|
| h) wichtige staatliche und militärische Einrichtungen, Einrichtungen von
| Kommunikationsleitungen und Spezialtransporte zu schützen und zu
| verteidigen;
|
| i) Bau neuer militärischer Infrastruktureinrichtungen der Streitkräfte,
| anderer Truppen und Körperschaften sowie Modernisierung und Entwicklung
| der bestehenden sowie Auswahl von Infrastruktureinrichtungen mit
| doppeltem Verwendungszweck für Verteidigungszwecke;
|
| j) die Bürger der Russischen Föderation im Ausland vor bewaffneten
| Angriffen zu schützen;
|
| k) Teilnahme an friedenserhaltenden Operationen zur Aufrechterhaltung
| (Wiederherstellung) des internationalen Friedens und der internationalen
| Sicherheit, Ergreifen von Maßnahmen zur Abwendung (Beseitigung) von
| Friedensbedrohungen und zur Unterdrückung von Aggressionen (Verletzung
| des Friedens) auf der Grundlage von Entscheidungen des
| UN-Sicherheitsrates oder andere Stellen, die befugt sind, solche
| Entscheidungen in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu treffen;
|
| l) Bekämpfung der Piraterie und Gewährleistung der Sicherheit der
| Schifffahrt;
|
| m) Gewährleistung der Sicherheit der wirtschaftlichen Aktivitäten der
| Russischen Föderation auf hoher See;
|
| n) Bekämpfung des Terrorismus auf dem Gebiet der Russischen Föderation
| und Unterdrückung internationaler terroristischer Aktivitäten außerhalb
| der Russischen Föderation;
|
| o) Vorbereitung der Durchführung von Territorialverteidigungs- und
| Zivilschutzmaßnahmen;
|
| p) an Strafverfolgungsmaßnahmen und an der Gewährleistung der
| öffentlichen Sicherheit teilzunehmen;
|
| q) am Notfallmanagement teilzunehmen und die Wiederherstellung von
| Sondereinrichtungen nach dem Notfall sicherzustellen;
|
| r) sich an der Durchsetzung des Ausnahmezustands zu beteiligen;
|
| s) die nationalen Interessen der Russischen Föderation in der Arktis zu
| schützen;
|
| 33. Die Hauptaufgaben der Streitkräfte, anderer Truppen und
| Körperschaften unter den Bedingungen einer unmittelbar drohenden
| Aggression sind:
|
| a) Umsetzung einer Reihe zusätzlicher Maßnahmen zur Verringerung der
| Gefahr von Aggressionen und zur Erhöhung der Kampf- und
| Mobilisierungsbereitschaft der Streitkräfte, die auf einen strategischen
| Einsatz abzielen;
|
| b) das nukleare Abschreckungspotential auf dem erforderlichen
| Bereitschaftsniveau zu halten;
|
| c) den strategischen Einsatz der Streitkräfte durchzuführen;
|
| d) an Aktivitäten zur Durchsetzung eines Kriegsrechtsregimes
| teilzunehmen;
|
| e) territoriale Verteidigungstätigkeiten durchzuführen und gemäß dem
| festgelegten Verfahren Zivilschutzmaßnahmen durchzuführen;
|
| f) die internationalen Verpflichtungen der Russischen Föderation in
| Bezug auf die kollektive Verteidigung zu erfüllen, einen bewaffneten
| Angriff gegen einen anderen Staat, der einen entsprechenden Antrag an
| die Russische Föderation gestellt hat, gemäß den Regeln des Völkerrechts
| abzuwehren oder zu verhindern.
|
| 34. Zu den Hauptaufgaben der Streitkräfte, anderer Truppen und
| Körperschaften in Kriegszeiten gehört es, die Aggression gegen die
| Russische Föderation und ihre Verbündeten abzuwehren, die Truppen
| (Streitkräfte) des Angreifers zu besiegen und den Angreifer zu zwingen,
| die Feindseligkeiten zu Bedingungen einzustellen, die den Interessen der
| Russischen Föderation und ihrer Verbündeten entsprechen.
|
|
| Entwicklung der militärischen Organisation
|
|
| 35. Die Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung der
| militärischen Organisation sind:
|
| a) die Struktur, Zusammensetzung und Stärke der Komponenten der
| militärischen Organisation in Friedenszeiten unter den Bedingungen einer
| unmittelbar drohenden Aggression und in Kriegszeiten unter
| Berücksichtigung der Zuweisung ausreichender finanzieller, physischer
| und anderer Ressourcen für diese Zwecke anzupassen. Die geplante Menge
| dieser Ressourcen und der Zeitplan für ihre Zuweisung sind in
| Planungsdokumenten über die langfristige sozioökonomische Entwicklung
| der Russischen Föderation anzugeben.
|
| b) Gewährleistung eines effektiveren und sichereren Funktionierens der
| öffentlichen Verwaltung und des militärischen Governance-Systems sowie
| Gewährleistung der Kommunikation zwischen Bundesbehörden, Organen der
| Mitgliedsgruppen der Russischen Föderation und anderen
| Regierungsbehörden bei der Bewältigung von Verteidigungs- und
| Sicherheitsaufgaben;
|
| c) Verbesserung des Luft- und Raumfahrtverteidigungssystems der
| Russischen Föderation;
|
| d) Verbesserung des Systems der militärischen und wirtschaftlichen
| Unterstützung der Militärorganisation auf der Grundlage eines
| effizienten Einsatzes finanzieller, physischer und anderer Ressourcen;
|
| e) Verbesserung der militärischen Planung;
|
| f) Verbesserung der territorialen Verteidigung und des Zivilschutzes der
| Russischen Föderation;
|
| g) Verbesserung der Regelungen im Zusammenhang mit der Schaffung von
| Mobilisierungsreserven, einschließlich Waffen-, Militär- und
| Spezialausrüstungsbeständen sowie materieller und technischer
| Vermögenswerte;
|
| h) Stärkung des Betriebs- und Wartungssystems der militärischen
| Ausrüstung und Spezialausrüstung;
|
| i) Schaffung integrierter logistischer, sozialer, medizinischer und
| wissenschaftlicher Unterstützungsstrukturen bei den Streitkräften,
| anderen Truppen und Körperschaften sowie militärischen Bildungs- und
| Ausbildungseinrichtungen;
|
| j) Verbesserung des Systems der Informationssicherheit der Streitkräfte,
| anderer Truppen und Körperschaften;
|
| k) das Ansehen des Militärdienstes zu erhöhen und die Bürger der
| Russischen Föderation umfassend auf diesen Dienst vorzubereiten;
|
| l) Unterstützung der militärpolitischen und militärtechnischen
| Zusammenarbeit der Russischen Föderation mit ausländischen Staaten;
|
| m) Entwicklung der Mobilisierungsbasis und Sicherstellung des
| Mobilisierungseinsatzes der Streitkräfte, anderer Truppen und
| Körperschaften sowie Verbesserung der Methoden zur Rekrutierung und
| Ausbildung von Mobilisierungsreserven und Mobilisierungsressourcen;
|
| n) Verbesserung des Strahlungssystems, des chemischen und biologischen
| Schutzes der Truppen (Streitkräfte) und der Bevölkerung.
|
| 36. Die Hauptprioritäten im Zusammenhang mit der Entwicklung der
| Militärorganisation sind:
|
| a) Verbesserung des Managementsystems der Militärorganisation und
| Steigerung der Wirksamkeit ihrer Funktionsweise;
|
| b) sicherzustellen, dass Einheiten, Truppen und Formationen mit
| ständiger Bereitschaft auf dem erforderlichen Niveau angemessen besetzt,
| ausgerüstet, unterstützt und ausgebildet sind;
|
| c) Verbesserung der Qualität der militärischen Ausbildung und der
| militärischen Ausbildung sowie Stärkung des militärischen (military
| related) wissenschaftlichen Potenzials.
|
|
| Organisatorischer Aufbau und Entwicklung der Streitkräfte, andere
| Truppen und Körper
|
|
| 37. Die Hauptaufgabe des organisatorischen Aufbaus und der Entwicklung
| der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften besteht darin,
| sicherzustellen, dass ihre Struktur, Zusammensetzung, Stärke, Waffen und
| Ausrüstung mit aktuellen (potenziellen) Waffentypen sowie militärischen
| und speziellen Waffen und Fahrzeugen ausgestattet sind entsprechend den
| potenziellen militärischen Bedrohungen, der Substanz und der Art
| militärischer Konflikte, ihren Aufgaben in Friedenszeiten, unter den
| Bedingungen einer unmittelbar drohenden Aggression und in Kriegszeiten
| sowie den politischen, sozioökonomischen, militärtechnischen und
| demografischen Bedingungen und Fähigkeiten der Russischen Föderation.
|
| 38. In Bezug auf den organisatorischen Aufbau und die Entwicklung der
| Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften geht die Russische
| Föderation von der Notwendigkeit aus:
|
| a) Verbesserung der Zusammensetzung und Struktur der Streitkräfte,
| anderer Truppen und Körperschaften und Straffung ihrer zugewiesenen
| Stärke;
|
| b) Gewährleistung eines soliden Verhältnisses von Truppen und
| Formationen mit konstanter Bereitschaft zu Truppen und Formationen, die
| für den Mobilisierungseinsatz der Streitkräfte, anderer Truppen und
| Körperschaften bestimmt sind; c) Verbesserung der Qualität des Einsatz-,
| Kampf-, Spezial- und Mobilisierungstrainings;
|
| d) Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Einheiten und Formationen
| der Streitkräfte, anderen Truppen und Körperschaften sowie den
| Bundesbehörden, Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen
| Föderation, lokalen Regierungen und Organisationen, die an
| Verteidigungsaktivitäten beteiligt sind;
|
| e) Gewährleistung der Bereitstellung moderner Waffen sowie militärischer
| und spezialisierter Ausrüstung (Material) und deren Beherrschung durch
| das Personal;
|
| f) Gewährleistung der Integration und koordinierten Entwicklung
| technischer, logistischer und anderer Arten von Unterstützungssystemen
| der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften;
|
| g) Verbesserung des Systems der militärischen Aus- und Weiterbildung,
| der Personalentwicklung und der Militärwissenschaft;
|
| h) hochprofessionelle Soldaten auszubilden, die sich ihrem Heimatland
| widmen, und das Ansehen des Militärdienstes zu erhöhen.
|
| 39. Die Hauptziele des organisatorischen Aufbaus und der Entwicklung der
| Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften werden erreicht durch:
|
| a) Formulierung und konsequente Umsetzung der Militärpolitik;
|
| b) Bereitstellung einer wirksamen militärisch-wirtschaftlichen
| Unterstützung und ausreichender Finanzierung der Streitkräfte, anderer
| Truppen und Körperschaften;
|
| c) Steigerung der Funktionsfähigkeit des
| Verteidigungsindustriekomplexes;
|
| d) Gewährleistung des zuverlässigen Funktionierens des Befehls- und
| Kontrollsystems der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften in
| Friedenszeiten unter den Bedingungen einer unmittelbar drohenden
| Aggression und in Kriegszeiten;
|
| e) Aufrechterhaltung der Fähigkeit der Volkswirtschaft, die Bedürfnisse
| der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften zu befriedigen;
|
| f) Aufrechterhaltung des Mobilisierungspotenzials auf einem Niveau, das
| erforderlich ist, um die Mobilisierung und den strategischen Einsatz der
| Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften sicherzustellen;
|
| g) Entwicklung von Zivilschutzkräften mit ständiger Bereitschaft, ihre
| Aufgaben in Friedenszeiten unter den Bedingungen einer unmittelbar
| drohenden Aggression und in Kriegszeiten zu erfüllen;
|
| h) Bildung territorialer Truppen zum Schutz und zur Verteidigung von
| militärischen, staatlichen und besonderen Einrichtungen, kritischer
| Infrastruktur einschließlich Transport, Kommunikation und Energie sowie
| potenziell gefährlichen Standorten;
|
| i) Verbesserung des Einsatzmusters (Stationierungen) der Streitkräfte,
| anderer Truppen und Körperschaften, auch außerhalb des Hoheitsgebiets
| der Russischen Föderation, gemäß den internationalen Verträgen der
| Russischen Föderation und der Bundesgesetzgebung;
|
| j) Schaffung einer gestaffelten militärischen Infrastruktur entlang
| strategischer und taktischer Achsen;
|
| k) rechtzeitige Schaffung von Mobilisierungsbeständen;
|
| l) Gewährleistung einer wirksamen Informationssicherheit der
| Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften;
|
| m) strukturelle Verbesserung des Systems der militärischen
| Hochschuleinrichtungen und der föderalen Hochschuleinrichtungen, die
| militärische Ausbildung anbieten, und Bereitstellung moderner
| Ausbildungseinrichtungen;
|
| n) Verbesserung des sozialen Wohlergehens aktiver und pensionierter
| Soldaten und ihrer Familien sowie des Zivilpersonals der Streitkräfte,
| anderer Truppen und Körperschaften;
|
| o) Umsetzung der durch die Bundesgesetzgebung festgelegten sozialen
| Garantien für aktive und pensionierte Soldaten und ihre Familien sowie
| Verbesserung ihrer Lebensqualität;
|
| p) Verbesserung des Personalsystems mit unter Vertrag stehendem Personal
| oder im Rahmen des Entwurfs mit Schwerpunkt auf der Ernennung von unter
| Vertrag stehenden Soldaten als Privatsoldaten und Sergeants[2] (was immer
| das sein mag, HL), um die Kampfbereitschaft der Streitkräfte, anderer
| Truppen und Körperschaften sicherzustellen;
|
| q) Stärkung von Recht und Ordnung und militärischer Disziplin sowie
| Verhütung und Bekämpfung von Korruption;
|
| r) Verbesserung der Jugendvorbildung und der militärpatriotischen
| Bildung der Bürger;
|
| s) Gewährleistung der administrativen und zivilen Kontrolle der
| verteidigungsbezogenen Aktivitäten der föderalen Exekutivorgane und der
| Exekutivorgane der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation.
|
|
| Mobilisierungsvorbereitung und Mobilisierungsbereitschaft der Russischen
| Föderation
|
|
| 40. Die Mobilisierungsbereitschaft der Russischen Föderation wird durch
| die Vorbereitung der Umsetzung von Mobilisierungsplänen innerhalb
| festgelegter Fristen sichergestellt.
|
| Das vorher festgelegte Maß an Mobilisierungsbereitschaft der Russischen
| Föderation hängt von einer vermuteten militärischen Bedrohung und der
| Art eines militärischen Konflikts ab und soll durch angemessene
| Aktivitäten zur Vorbereitung der Mobilisierung sowie durch die
| Ausstattung der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften mit
| modernen Mitteln und der Aufrechterhaltung eines militärtechnischen
| Potenzials auf einem ausreichenden Niveau erreicht werden.
|
| 41. Die Hauptaufgabe der Mobilisierungsvorbereitung besteht darin, die
| Wirtschaft der Russischen Föderation, die Volkswirtschaften ihrer
| konstituierenden Einheiten und Gemeinden und ihrer staatlichen
| Verwaltungsorgane, lokalen Regierungsbehörden und -organisationen sowie
| ihre Streitkräfte, andere Truppen und Körperschaften vorzubereiten auf
| die Verteidigung des Staates gegen einen bewaffneten Angriff und zur
| Erfüllung der Anforderungen des Staates und der Bedürfnisse der
| Bevölkerung in Kriegszeiten.
|
| 42. Die Hauptaufgaben der Mobilisierungsvorbereitung sind:
|
| a) Gewährleistung einer nachhaltigen Regierungsführung in Kriegszeiten;
|
| b) Entwicklung eines Rechtsrahmens für wirtschaftliche und andere
| Maßnahmen in der Zeit der Mobilisierung, während des Kriegsrechts und in
| Kriegszeiten unter Berücksichtigung der spezifischen Aspekte der
| Funktionsweise der Finanz-, Kredit-, Steuer- und Währungssysteme in
| diesen Zeiträumen;
|
| c) die Anforderungen der Streitkräfte, anderer Truppen und
| Körperschaften sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung in Kriegszeiten zu
| erfüllen;
|
| d) Schaffung von Ad-hoc-Formationen, die den Streitkräften zugewiesen
| oder für die Zwecke der Wirtschaft der Russischen Föderation verwendet
| werden sollen, wenn die Mobilisierung erklärt wird;
|
| e) das industrielle Potenzial der Russischen Föderation auf einem Niveau
| zu halten, das ausreicht, um die Anforderungen des Staates und die
| Bedürfnisse der Bevölkerung in Kriegszeiten zu erfüllen;
|
| f) Bereitstellung von zusätzlichen personellen und logistischen
| Ressourcen für die Streitkräfte, andere Truppen und Körperschaften sowie
| den Wirtschaftssektor zur Bewältigung von Kriegsaufgaben;
|
| g) Wiederaufbauarbeiten an Standorten zu organisieren, die infolge
| militärischer Operationen beschädigt oder zerstört wurden,
| einschließlich der Wiederherstellung produktiver Einrichtungen zur
| Herstellung von Waffen, Militär- und Spezialausrüstung sowie der
| Abdeckung von Transportlinien;
|
| h) die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Non-Food-Waren
| unter Bedingungen begrenzter Ressourcen in Kriegszeiten zu organisieren.
|
|
| Militärisch-wirtschaftliche Unterstützung für die Verteidigung
|
|
| 43. Die Hauptaufgabe der militärökonomischen Unterstützung der
| Verteidigung besteht darin, Bedingungen für eine nachhaltige Entwicklung
| und Aufrechterhaltung des militärisch-wirtschaftlichen und
| militärtechnischen Potenzials des Staates auf dem Niveau zu schaffen,
| das für die Umsetzung der Militärpolitik und die verlässliche Deckung
| der Bedürfnisse erforderlich ist der militärischen Organisation in
| Friedenszeiten, angesichts einer drohenden Aggression und in
| Kriegszeiten.
|
| 44. Die Aufgaben der militärisch-wirtschaftlichen Unterstützung der
| Verteidigung sind:
|
| a) Ausstattung der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften mit
| Waffen sowie militärischer und spezieller Ausrüstung auf der Grundlage
| der Entwicklung des militärwissenschaftlichen Potenzials des Landes, der
| Konzentration seiner finanziellen, materiellen und technischen
| Ressourcen sowie einer höheren Effizienz ihrer Verwendung, um das Niveau
| zu erreichen, das ausreicht, um die der militärischen Organisation
| zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen;
|
| b) rechtzeitige und uneingeschränkte Ressourcenunterstützung für die
| Streitkräfte, andere Truppen und Einrichtungen mit Material
| bereitzustellen, das für die Umsetzung ihrer Pläne (Programme) für Bau
| und Beschäftigung sowie für die Ausbildung von Truppen (Streitkräften)
| in den Bereichen Einsatz, Kampf, Spezial und Mobilisierung erforderlich
| ist;
|
| c) Entwicklung des verteidigungsindustriellen Komplexes durch
| Koordinierung der militärisch-wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates
| zur Gewährleistung der Verteidigung, der Integration des zivilen und
| militärischen Wirtschaftssektors in bestimmte Produktionsbereiche und
| des rechtlichen Schutzes der Ergebnisse von Militär-, Sonder- und
| Doppelarbeit -zweckliche intellektuelle Aktivitäten;
|
| d) Förderung der militärpolitischen und militärtechnischen
| Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten zur Festigung
| vertrauensbildender Maßnahmen und zum Abbau globaler und regionaler
| militärischer Spannungen.
|
|
| Ausrüstung der Streitkräfte, anderer Truppen und Körper mit Waffen und
| militärischer und spezieller Ausrüstung
|
|
| 45. Die Hauptaufgabe der Ausrüstung der Streitkräfte, anderer Truppen
| und Körperschaften mit Waffen sowie militärischer und spezieller
| Ausrüstung besteht darin, ein miteinander verbundenes und integriertes
| Waffensystem in einem Zustand zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, das
| den Aufgaben und dem Zweck der Streitkräfte und anderer Truppen und
| Einrichtungen entspricht, passend zu den Formen und Methoden ihrer
| Verwendung sowie zum Wirtschafts- und Mobilisierungspotential der
| Russischen Föderation.
|
| 46. ​​Die Aufgaben der Ausrüstung der Streitkräfte, anderer Truppen und
| Körper mit Waffen sowie militärischer und spezieller Ausrüstung sind:
|
| a) die Streitkräfte, andere Truppen und Körperschaften auf integrierte
| Weise mit aktuellen Arten und Systemen von Waffen sowie militärischer
| und spezieller Ausrüstung auszustatten (neu auszurüsten) und sie in
| einem Zustand zu halten, der ihren Kampfeinsatz gewährleistet;
|
| b) Entwicklung multifunktionaler (Mehrzweck-) Systeme für Waffen sowie
| militärische und spezielle Ausrüstung unter Verwendung standardisierter
| Komponenten;
|
| c) Verbesserung der Kapazitäten und Mittel der
| Informationskriegsführung;
|
| d) Verbesserung der Qualität der Mittel zum Informationsaustausch auf
| der Grundlage modernster Technologien und internationaler Standards
| sowie eines einzigen Informationsfeldes der Streitkräfte, anderer
| Truppen und Körperschaften als Teil des Informationsraums der Russischen
| Föderation;
|
| e) Gewährleistung der funktionalen und organisatorisch-technischen
| Einheit der Waffensysteme der Streitkräfte, anderer Truppen und
| Körperschaften;
|
| f) Entwicklung neuer Arten hochpräziser Waffen und Mittel zu deren
| Bekämpfung, Luft- und Raumfahrtverteidigungsanlagen,
| Kommunikationssysteme, Aufklärungs- und Befehlssysteme, Funkstörsysteme,
| Komplexe unbemannter Luftfahrzeuge, Roboterkomplexe (robotic strike
| complexes), moderne Transportluftfahrt und individuelle Schutzsysteme
| für militärisches Personal;
|
| g) Schaffung grundlegender Informationsmanagementsysteme und deren
| Integration in die Befehls- und Kontrollsysteme von Waffen und die
| computergestützten Systeme von Befehls- und Kontrollgremien auf
| strategischer, operativ-strategischer, operativer, operativ-taktischer
| und taktischer Ebene.
|
| 47. Die Umsetzung der Aufgaben der Ausrüstung der Streitkräfte, anderer
| Truppen und Körperschaften mit Waffen sowie militärischer und spezieller
| Ausrüstung ist im staatlichen Waffenprogramm und in anderen nationalen
| Programmen (Plänen) vorgesehen.
|
|
| Bereitstellung von Material für die Streitkräfte, andere Truppen und
| Körper
|
|
| 48. Die Versorgung der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften
| mit Material sowie deren Bevorratung und Wartung erfolgt im Rahmen
| integrierter und koordinierter Systeme der technischen und logistischen
| Unterstützung.
|
| 49. Die Hauptaufgabe der Versorgung der Streitkräfte, anderer Truppen
| und Körperschaften mit Material in Friedenszeiten besteht in der
| Bevorratung, Staffelung und Aufrechterhaltung von Materialreserven, die
| die Mobilisierung und den strategischen Einsatz der Streitkräfte sowie
| die Durchführung militärischer Operationen unterstützen (basierend auf
| den Zeiträumen, die für die Anpassung der Wirtschaft, ihrer einzelnen
| Sektoren und Industrieorganisationen an die Kriegsbedingungen
| erforderlich sind) unter Berücksichtigung der physischen und
| geografischen Bedingungen entlang der strategischen Achsen und
| Kapazitäten des Verkehrssystems.
|
| 50. Die Hauptaufgabe der Versorgung der Streitkräfte, anderer Truppen
| und Körperschaften mit Material in einer Zeit direkter Androhung von
| Aggression besteht in der zusätzlichen Versorgung der Truppen
| (Streitkräfte) mit Material gemäß den Besatzungsstufen (according to
| wartime manning levels) und -normen während des Krieges.
|
| 51. Die Hauptaufgaben der Versorgung der Streitkräfte, anderer Truppen
| und Körper mit Material in Kriegszeiten sind:
|
| a) Material unter Berücksichtigung der einer Gruppe von Truppen
| (Streitkräften) zugewiesenen Aufgabe, des Verfahrens und des Zeitplans
| für ihre Bildung sowie der voraussichtlichen Dauer der Militäreinsätze
| zu liefern;
|
| b) den Verlust von Rüstungsgütern, militärischer und spezieller
| Ausrüstung sowie Material im Rahmen militärischer Operationen unter
| gebührender Berücksichtigung der Fähigkeit industrieller Organisationen,
| Waffen sowie militärische und spezielle Ausrüstung zu liefern und zu
| reparieren, auszugleichen.
|
|
| Entwicklung des verteidigungsindustriellen Komplexes
|
|
| 52. Die Hauptaufgabe der Entwicklung der Verteidigungsindustrie besteht
| darin, ihr effektives Funktionieren als High-Tech-Sektor mit mehreren
| Profilen der Volkswirtschaft sicherzustellen, der in der Lage ist, die
| Bedürfnisse der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften mit
| up-to-date Waffen zu erfüllen sowie militärische und spezielle
| Ausrüstung und die strategische Präsenz der Russischen Föderation auf
| den Weltmärkten für High-Tech-Produkte und -Dienstleistungen.
|
|
| 53. Die Aufgaben der Entwicklung des Verteidigungsindustriekomplexes
| sind:
|
| a) Verbesserung des Verteidigungsindustriekomplexes durch Schaffung und
| Entwicklung wichtiger Forschungs- und Produktionsstrukturen;
|
| b) Verbesserung des Systems der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit bei
| der Entwicklung, Herstellung und Wartung von Waffen und militärischer
| Ausrüstung;
|
| c) Gewährleistung der technologischen Unabhängigkeit der Russischen
| Föderation bei der Herstellung strategischer und anderer Arten von
| Waffen sowie militärischer und spezieller Ausrüstung gemäß dem
| staatlichen Waffenprogramm;
|
| d) Verbesserung des Systems der garantierten Bereitstellung von
| Materialien und Rohstoffen für die Herstellung und den Betrieb von
| Waffen sowie militärischer und spezieller Ausrüstung in allen Phasen
| ihres Lebenszyklus, einschließlich insbesondere national hergestellter
| verwandter Gegenstände und Komponenten;
|
| e) Schaffung eines Komplexes vorrangiger Technologien zur Gewährleistung
| der Entwicklung und Schaffung künftiger Systeme und Modelle für Waffen
| sowie militärische und spezielle Ausrüstung;
|
| f) Aufrechterhaltung der staatlichen Kontrolle über strategisch wichtige
| Organisationen im verteidigungsindustriellen Komplex;
|
| g) Intensivierung der Innovations- und Investitionstätigkeit, um eine
| qualitative Aktualisierung der wissenschaftlichen, technischen,
| produktionstechnischen und technologischen Basis zu ermöglichen;
|
| h) Entwicklung, Unterstützung und Einführung militärischer und ziviler
| grundlegender und kritischer Technologien, die die Entwicklung,
| Produktion und Wartung von Waffen und militärischer und spezieller
| Ausrüstung, die derzeit in Betrieb sind, sowie künftiger Modelle von
| Waffen und militärischer Ausrüstung und Spezialausrüstung sicherstellen
| sowie technologische Durchbrüche oder zukunftsweisende wissenschaftliche
| und technologische Grundlagen mit dem Ziel, grundlegend neue Modelle von
| Waffen sowie militärischer und spezieller Ausrüstung mit bisher
| unerreichbaren Leistungsfähigkeiten zu entwickeln;
|
| i) Verbesserung des Systems der gezielten Programmplanung für die
| Entwicklung des Verteidigungsindustriekomplexes, um die Wirksamkeit der
| Ausrüstung der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften mit
| Waffen sowie militärischer und spezieller Ausrüstung zu erhöhen und die
| Mobilisierungsbereitschaft der Streitkräfte sicherzustellen
| verteidigungsindustrieller Komplex;
|
| j) Entwicklung und Herstellung künftiger Systeme und Modelle für Waffen
| sowie militärische und spezielle Ausrüstung und Verbesserung der
| Qualität und Wettbewerbsfähigkeit militärischer Produkte sowie
| Entwicklung eines Managementsystems für den gesamten Lebenszyklus von
| Waffen sowie militärischer und spezieller Ausrüstung;
|
| k) Verbesserung des Mechanismus für die Auftragserteilung für die
| Lieferung von Produkten, die Durchführung von Arbeiten und die
| Erbringung von Dienstleistungen für die Bedürfnisse des Bundes;
|
| l) Maßnahmen durchzuführen, die in der Bundesgesetzgebung festgelegt
| sind und wirtschaftliche Anreize für Stellen schaffen sollen, die das
| Beschaffungsprogramm für die staatliche Verteidigung durchführen;
|
| m) Verbesserung der Leistung verteidigungsindustrieller komplexer
| Einheiten durch Einführung organisatorischer und wirtschaftlicher
| Mechanismen, die deren effizientes Funktionieren und Entwicklung
| sicherstellen;
|
| n) Verbesserung der Personalstruktur des
| Verteidigungsindustriekomplexes, Stärkung seines intellektuellen
| Potenzials und Gewährleistung der sozialen Sicherheit der im
| Verteidigungsindustriekomplex Beschäftigten;
|
| o) Gewährleistung der Produktions- und technologischen
| Mobilisierungsbereitschaft verteidigungsindustrieller komplexer
| Einheiten für die Entwicklung und Produktion vorrangiger Arten von
| Waffen sowie militärischer und spezieller Ausrüstung in bestimmten
| Mengen und von angemessener Qualität.
|
|
| Militärpolitische und militärtechnische Zusammenarbeit der Russischen
| Föderation mit ausländischen Staaten
|
|
| 54. Die Russische Föderation führt eine militärpolitische und
| militärtechnische Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten (im
| Folgenden: militärpolitische und militärtechnische Zusammenarbeit) und
| mit internationalen, einschließlich regionaler Organisationen auf der
| Grundlage ihrer Außenpolitik und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und in
| Übereinstimmung mit das Bundesgesetz und die internationalen Verträge
| der Russischen Föderation.
|
| 55. Die Aufgaben der militärpolitischen Zusammenarbeit der Russischen
| Föderation sind:
|
| a) Stärkung der internationalen Sicherheit und der strategischen
| Stabilität auf globaler und regionaler Ebene auf der Grundlage der
| Rechtsstaatlichkeit und vor allem der Bestimmungen der Charta der
| Vereinten Nationen;
|
| b) Aufbau und Entwicklung alliierter Beziehungen zu den Mitgliedstaaten
| der GSTO und den Mitgliedstaaten der GUS, zur Republik Abchasien und zur
| Republik Südossetien sowie zu Freundschafts- und
| Partnerschaftsbeziehungen mit anderen Staaten;
|
| c) Entwicklung des Verhandlungsprozesses zur Schaffung regionaler
| Sicherheitssysteme unter Beteiligung der Russischen Föderation;
|
| d) Entwicklung von Beziehungen zu internationalen Organisationen zur
| Verhütung von Konfliktsituationen und zur Aufrechterhaltung und Stärkung
| des Friedens in verschiedenen Regionen, auch unter Beteiligung
| russischer Militärkontingente an friedenserhaltenden Operationen;
|
| e) Aufrechterhaltung gerechter Beziehungen zu interessierten Staaten und
| internationalen Organisationen, um der Verbreitung von
| Massenvernichtungswaffen und ihren Liefermitteln (their means of
| delivery) entgegenzuwirken;
|
| f) Entwicklung eines Dialogs mit interessierten Staaten über nationale
| Ansätze zur Bewältigung militärischer Risiken und militärischer
| Bedrohungen, die durch den umfassenden Einsatz von Informations- und
| Kommunikationstechnologien für militärische und politische Zwecke
| entstehen;
|
| g) die internationalen Verpflichtungen der Russischen Föderation zu
| erfüllen.
|
| 56. Die Hauptprioritäten der militärpolitischen Zusammenarbeit umfassen:
|
| a) mit der Republik Belarus: Koordinierung der Aktivitäten im Bereich
| der Entwicklung der nationalen Streitkräfte und der Nutzung der
| militärischen Infrastruktur; Ausarbeitung und Harmonisierung von
| Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit des
| Unionsstaats [Russlands und Weißrusslands] gemäß der Militärdoktrin des
| Unionsstaats;
|
| b) mit der Republik Abchasien und der Republik Südossetien -
| Gewährleistung einer gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit;
|
| c) mit den CSTO-Mitgliedstaaten - Konsolidierung der Bemühungen zur
| Verbesserung der Fähigkeiten des kollektiven Sicherheitssystems der CSTO
| zur Gewährleistung der kollektiven Sicherheit und der gemeinsamen
| Verteidigung;
|
| d) mit den GUS-Mitgliedstaaten - Gewährleistung der regionalen und
| internationalen Sicherheit und Durchführung friedenserhaltender
| Maßnahmen;
|
| e) mit den SCO-Staaten - Koordinierung der Bemühungen zur Bewältigung
| neuer militärischer Risiken und militärischer Bedrohungen im gemeinsamen
| Raum sowie Schaffung eines notwendigen rechtlichen und regulatorischen
| Rahmens;
|
| f) mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen,
| einschließlich regionaler Organisationen - unter Einbeziehung von
| Vertretern der Streitkräfte, anderer Truppen und Gremien in die
| Verwaltung von Friedenssicherungseinsätzen und in den Prozess der
| Planung und Durchführung vorbereitender Aktivitäten für Operationen zur
| Aufrechterhaltung (Wiederherstellung) ) von Frieden sowie die Teilnahme
| an der Ausarbeitung, Koordinierung und Umsetzung internationaler
| Abkommen zur Rüstungskontrolle und zur Stärkung der internationalen
| Sicherheit sowie die verstärkte Beteiligung von Einheiten und Soldaten
| der Streitkräfte, anderer Truppen und Körperschaften an Operationen zur
| Aufrechterhaltung (Wiederherstellung) ) von Frieden.
|
| 57. Die Aufgaben der militärisch-technischen Zusammenarbeit werden vom
| Präsidenten der Russischen Föderation gemäß den Bundesgesetzen
| festgelegt.
|
| 58. Die Schlüsselbereiche der militärisch-technischen Zusammenarbeit
| sind in der jährlichen Ansprache des Präsidenten an die
| Bundesversammlung der Russischen Föderation formuliert.
`----


Fußnote(n)
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Organisation_des_Vertrags_%C3%BCber_kollektive_Sicherheit
[2] Was immer damit gemeint sein mag.




---
https://friedenslage.blogspot.com/